Mitgliedschaft in der Bayer. Ingenieurekammer Bau
Geführt in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure (BayBO - Art. 61, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5) sowie in der Liste für Standsicherheit einschließlich Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile (gemäß BayBO - Art. 62a, Abs. 1 Nr. 1 mit Art. 62. Abs. 3 Satz 1)